ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDUNGUNGEN
Die Firma move ’n shoot GmbH, mit Firmensitz in Düsseldorf, stellt an Kraftfahrzeugen zu montierte Kamera-Stative für Foto- und Filmaufnahmen (im Folgenden „Rig“ genannt) an stehenden, gezogenen oder mit eigener Kraft bewegten Fahrzeugen zur Verfügung.
Die Montage und Betreuung des Arbeitsmaterials (Rig) erfolgt während
der gesamten Produktionsdauer durch einen von der Firma move`n shoot GmbH
zur Verfügung gestellten Rigoperator.
Diese AGB gelten ausnahmslos für die Rechtsbeziehungen zwischen der
Firma move`n shoot GmbH und deren Kunden, sofern nicht im Einzelfall etwas
anderes schriftlich vereinbart wurde.
Stehen die AGB mit Bedingungen der Kunden oder sonstiger Dritter, die mit
in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so gelten die AGB der
move`n shoot GmbH im Vorrang, auch wenn den AGB der Kunden oder Dritten
nicht widersprochen wird.
PREISE
Die Kosten für Honorar und Reisetage (für Rig und Operator)
basieren auf den jeweils gültigen Kostenvoranschlägen.
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte
Bindungsdauer zugesichert wird.
Die zum Transport angemieteten Pkws sowie Telefonkosten werden pauschal
zum Tagessatz abgerechnet.
Ein Einzelnachweis der Kosten ist hierbei nicht möglich.
Alle anderen Kosten, die zur An- und Abreise sowie Fertigstellung der
Produktion anfallen, werden durch Einzelbelegnachweis abgerechnet.
ARBEITSZEITEN
Der Reise- und Honorartag basiert auf einer Arbeitszeit von 10
Stunden.
Jede weitere angefangene Stunde wird als Überstunde (Overtime) wie folgt in
Rechnung gestellt:
- 11-14 std je angefangene stunde € 90,-
- ab 15 std je angefangene stunde € 120,-
Beginn des Honorar- / Reisetages ist die Abfahrt ab Firmensitz bzw. Hotel
des Rig-Operators.
Unterbrechungen der Arbeit am Set, die eine Rückfahrt zum Hotel mit
Ruhephasen ermöglichen, gelten auch als Unterbrechung des Honorararbeitstages.
Dieser gilt bei erneuter Abfahrt zum Set als fortgesetzt.
RESERVIERUNG / AUSFALLHONORAR
Die Buchung erfolgt schriftlich oder fernmündlich und kann
bis 8 Tage vor Abfahrt des Operators kostenfrei storniert oder umgebucht
werden.
Ab dem 7.Tag wird ein Ausfallhonorar wie folgt berechnet:
- 50% für Reise - und Honorartage des Rigoperator,
- 50% für Reise - und Rigtage des Arbeitsmaterials (Rig etc.).
24 Stunden vor Abfahrt des Operators berechnet die Firma move`n shoot GmbH
- 100% für Reise - und Honorartage des Rigoperators,
- 100% für Reise - und Rigtage des Arbeitsmaterials (Rig etc.).
Evtl. anfallende Flug- und Hotel- sowie Frachtkosten werden nach Beleg
weiterberechnet.
Absagen, die aufgrund der politischen Lage oder Wettersituation getätigt
werden, werden ebenfalls nach o.g. Ausfallregelungen berechnet.
HAFTUNG
Für die Qualität / Ausführung der Fotoaufnahmen
sowie örtlichen Bedingungen
übernimmt die Firma move`n shoot GmbH keinerlei Haftung.
Bei Nutzungsschäden, die während Fahraufnahmen mit eigenem Antrieb
entstehen, übernimmt die Firma move`n shoot GmbH keinerlei Haftung.
Schäden, die durch den An- bzw. Abbau des Rigs an den Fahrzeugen
entstehen, werden nach Begutachtung reguliert.
Sonderkonstruktionen, die für nicht handelsübliche Fahrzeuge
benötigt werden, setzten eine frühzeitige Besichtigung des Fahrzeuges
voraus.
Die hierzu anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber auch bei Nichterteilung
eines Folgeauftrages in Rechnung gestellt.
Die Firma move`n shoot GmbH sowie deren Mitarbeiter verpflichten sich
zu Stillschweigen über alle technischen Daten und Interna der Produktion.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und
Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des Öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des
§ 310 Abs. 1 BGB haftet die Firma move`n shoot GmbH auch nicht für
grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen.
Soweit die Haftung der Firma move`n shoot GmbH ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung
auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma move`n shoot
GmbH.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei Auftragserteilung wird eine a konto Zahlung in Höhe
von 50% des KV fällig.
Die Schlusszahlung erfolgt 14 Tage nach Erstellung der Gesamtrechnung.
Werden Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit
des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht eingelöst
oder Zahlungen eingestellt werden oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt,
ist die Firma move`n shoot GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen. Dies gilt auch, wenn Schecks angenommen, Zahlungsziele und
Stundungen vorher gewährt wurden.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder unstreitig sind.
Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.