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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDUNGUNGEN

Die Firma move ’n shoot GmbH, mit Firmensitz in Düsseldorf, stellt an Kraftfahrzeugen zu montierte Kamera-Stative für Foto- und Filmaufnahmen (im Folgenden „Rig“ genannt) an stehenden, gezogenen oder mit eigener Kraft bewegten Fahrzeugen zur Verfügung.

Die Montage und Betreuung des Arbeitsmaterials (Rig) erfolgt während der gesamten Produktionsdauer durch einen von der Firma move`n shoot GmbH zur Verfügung gestellten Rigoperator.
Diese AGB gelten ausnahmslos für die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma move`n shoot GmbH und deren Kunden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Stehen die AGB mit Bedingungen der Kunden oder sonstiger Dritter, die mit in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so gelten die AGB der move`n shoot GmbH im Vorrang, auch wenn den AGB der Kunden oder Dritten nicht widersprochen wird.

PREISE

Die Kosten für Honorar und Reisetage (für Rig und Operator) basieren auf den jeweils gültigen Kostenvoranschlägen.
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird.
Die zum Transport angemieteten Pkws sowie Telefonkosten werden pauschal zum Tagessatz abgerechnet.
Ein Einzelnachweis der Kosten ist hierbei nicht möglich.
Alle anderen Kosten, die zur An- und Abreise sowie Fertigstellung der Produktion anfallen, werden durch Einzelbelegnachweis abgerechnet.

ARBEITSZEITEN

Der Reise- und Honorartag basiert auf einer Arbeitszeit von 10 Stunden.
Jede weitere angefangene Stunde wird als Überstunde (Overtime) wie folgt in Rechnung gestellt:

Beginn des Honorar- / Reisetages ist die Abfahrt ab Firmensitz bzw. Hotel des Rig-Operators.
Unterbrechungen der Arbeit am Set, die eine Rückfahrt zum Hotel mit Ruhephasen ermöglichen, gelten auch als Unterbrechung des Honorararbeitstages. Dieser gilt bei erneuter Abfahrt zum Set als fortgesetzt.

RESERVIERUNG / AUSFALLHONORAR

Die Buchung erfolgt schriftlich oder fernmündlich und kann bis 8 Tage vor Abfahrt des Operators kostenfrei storniert oder umgebucht werden.
Ab dem 7.Tag wird ein Ausfallhonorar wie folgt berechnet:

24 Stunden vor Abfahrt des Operators berechnet die Firma move`n shoot GmbH

Evtl. anfallende Flug- und Hotel- sowie Frachtkosten werden nach Beleg weiterberechnet.
Absagen, die aufgrund der politischen Lage oder Wettersituation getätigt werden, werden ebenfalls nach o.g. Ausfallregelungen berechnet.

HAFTUNG

Für die Qualität / Ausführung der Fotoaufnahmen sowie örtlichen Bedingungen übernimmt die Firma move`n shoot GmbH keinerlei Haftung. Bei Nutzungsschäden, die während Fahraufnahmen mit eigenem Antrieb entstehen, übernimmt die Firma move`n shoot GmbH keinerlei Haftung. Schäden, die durch den An- bzw. Abbau des Rigs an den Fahrzeugen entstehen, werden nach Begutachtung reguliert.
Sonderkonstruktionen, die für nicht handelsübliche Fahrzeuge benötigt werden, setzten eine frühzeitige Besichtigung des Fahrzeuges voraus.
Die hierzu anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber auch bei Nichterteilung eines Folgeauftrages in Rechnung gestellt.
Die Firma move`n shoot GmbH sowie deren Mitarbeiter verpflichten sich zu Stillschweigen über alle technischen Daten und Interna der Produktion.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haftet die Firma move`n shoot GmbH auch nicht für grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen.
Soweit die Haftung der Firma move`n shoot GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma move`n shoot GmbH.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bei Auftragserteilung wird eine a konto Zahlung in Höhe von 50% des KV fällig.
Die Schlusszahlung erfolgt 14 Tage nach Erstellung der Gesamtrechnung.
Werden Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt werden oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, ist die Firma move`n shoot GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn Schecks angenommen, Zahlungsziele und Stundungen vorher gewährt wurden.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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